Rentabilitätsberechnung im Übersetzerberuf
by Luis R. Cerna
Vorliegender Artikel ist eine überarbeitete und ergänzte Version des ursprünglich im FORUM 2/2000 erschienenen Artikels. Rentabilitätsberechnung im Übersetzerberuf.
[Anmerkung SiteFounder: Artikeldiskussion im Forum ]
Im Nachgang zum Artikel "Rentabilitätsberechnung im Dolmetscherberuf" aus FORUM 1/00 wird im vorliegenden Artikel analog der Versuch unternommen, das vorhandene Zahlenmaterial sowie dessen Anwendung in einer Form darzustellen, die es auch dem betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeten Übersetzer erlaubt, dieses zur Vorbereitung von Berufsentscheidungen unverzichtbare Instrumentarium als Daumenregel zu nutzen. Die Marktlage wird aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland analysiert.
Die vielen Zuschriften gaben zu erkennen, dass keine mehr oder weniger verlässliche statistische Preisliste für linguistische Dienstleistungen bis dato ausgearbeitet wurde. Deshalb habe ich versucht, alle übersetzerischen Dienstleistungen in einem Katalog zu integrieren, um die nachfolgend beschriebenen Zahlen, Verfahren und Schlußfolgerungen zu erhalten. Die Rückmeldungen werden zeigen, ob eine am Einzelfall orientierte Modifizierung des Zahlenmaterials erforderlich sein mag.
Alle Überlegungen zur Erleichterung der Entscheidungsfindung gehen von folgender Alternative aus: Der Übersetzer verkauft eine Dienstleistung über a) einen Dienstvertrag oder b) einen Werkvertrag. Durch einen Werkvertrag ist der Übersetzer als Dienstleister zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (BGB § 631). Es ist wesentlich, dass beim Werkvertrag der Dienstleister einen Erfolg verspricht; wie er ihn erreicht, ist seine Sache.
Ein praktisches Beispiel:
Schneeschippen vor der Haustür kann Gegenstand eines Werkvertrages sein, der Erfolg liegt in dem schneefreien Gehweg. Der Diensleister muss unter Umständen lt. Werkvertrag volle 24 Stunden pro Tag Schnee schippen, um den Erfolg (?) zu erreichen. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Dienstleister bei einem Dienstvertrag (BGB § 611) zur Leistung von Diensten für bestimmte oder unbestimmte Zeit/Berechnungseinheiten gegen das vereinbarte Entgelt.
Schneeschippen im Rahmen eines Dienstvertrages könnte heißen, bis zu acht Stunden pro Tag Schnee zu schippen. Wenn dann immer noch Schnee vor der Haustür liegt, ist das nicht mehr Sache des Dienstleisters.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können jederzeit in einem kostenpflichtigen Tagesseminar behandelt werden.
Voraussetzungen
Befähigung
In der Regel abgeschlossenes Universitätsstudium oder ähnliches (nicht selten mehrere Abschlüsse).
Stunden Produktivzeit
Um mit anderen Berufen vergleichbaren Zahlen zu erzielen, ist es notwendig, die übliche Übersetzerberechnung in Wörtern/Zeilen/Seiten auf Stunden zu reduzieren. Hierbei ist es besonders zu beachten, dass dieser so errechnete Stundensatz virtuell ist. Kein professioneller Übersetzer wird ausschließlich nach Stunden abrechnen können/dürfen.
Einen Tarifvertrag für die technischen Übersetzer gibt es nicht. Die Mitarbeiter werden in die im jeweiligen Betrieb anzuwendenden Tarifverträge eingruppiert oder ggf. den speziellen Tarifgruppen in Firmentarifverträgen zugeordnet. (üblicherweise in die Gehaltsgruppen für kaufmännischeAngestellte).
Auch mit Richtwerten ist das so eine Sache, denn nur wenn man weiß, ob damit alle Nebenleistungen enthalten sind und welche Arbeitszeitregelung damit zugrunde liegt, kann man mit den veröffentlichten oder geheimen Zahlen etwas anfangen.
Der angestellte Übersetzer verdient im Monat zwischen 1.534,00 Euro (K1) und 7.670,00 Euro (AT), was einen Stundenlohn von ca. 10,23 Euro bis 51,13 Euro bei 150 Monatsstunden ergibt. Nach ca. 6 Jahren Betriebszugehörigkeit sollte der Übersetzer im AT-Bereich eingestuft sein.
Für den Übersetzerbereich in Medizin/Pharmazie/Chemie liegen mir Meldungen von ca. 100 freiberuflichen Kollegen vor. Erhebungszeitraum April 1999 bis März 2000. Hierbei ergab sich eine Durchschnittsvergütung von 101.236,00 Euro pro Jahr. Was die Arbeitszeiten anging, betrug der Wochendurchschnitt 44,4 Stunden (entsprechend 1.953,60 Stunden im Jahr). Der Stundenlohn bewegte sich daher bei 51,82 Euro. Was einem Produktivstundesatz von ca. 101,24 Euro entspricht.
Die Leistung eines Übersetzers liegt durchschnittlich bei ca. 5 bis 16 Seiten Text an einem Arbeitstag von 8 Stunden. Die Tagesleistung beim Korrekturlesen liegt dagegen bei ca. 20 bis 60 Seiten.
Bitte urteilen Sie selbst, ob Sie daraus einen Nutzen für sich selbst oder Ihren Betrieb ziehen können.
Jahresgehalt und Stundenzahl
Für die Kollegen, die meinen ersten Artikel nicht kennen oder zur Hand haben, wiederhole ich nachstehend die gleichen Überlegungen wie für die Dolmetscher: Das Jahresgehalt eines Angestellten liegt im Bereich von 27.610 bis 61.356 Euro bei einer Arbeitszeit von 1.650 bis 1.900 Stunden pro Jahr. Ein Übersetzer sollte sich nicht schlechter stellen. Daher kann man als Mindestgröße 51.130 Euro pro Jahr ansetzen (der Übersetzer muss seine Sozialversicherungsbeiträge usw. selbst tragen und braucht dafür etwas mehr Geld) neben Aufwand für auftragsbezogene Nebenkosten und für Allgemeinkosten (frei nach Peter Oehmig, "Was darf es denn Kosten?", in: technische kommunikation 3/00, ISSN 1436-1809, Seiten 15-18).
Nach der Anlaufzeit sollte der Freiberufler mit 2.000 Stunden pro Jahr hinkommen, sonst geht dies zu Lasten der Familie und Gesundheit.
Eine Bruttoarbeitszeit von 2.000 Stunden pro Jahr enthält die Zeit für die Auftragsbeschaffung, Weiterbildung, Verwaltungsarbeiten und Arbeitsplatzpflege. Der Freiberufler sollte diese Zeit nach P. Oehmig (op. cit.) wie folgt aufteilen:
| Anteil | Tätigkeit | Stundenzahl |
| 50% | Produktion | 1.000 |
| 25% | Arbeitsbeschaffung | 500 |
| 15% | Verwaltung und Arbeitsplatzpflege | 300 |
| 10% | Weiterbildung | 200 |
51.130 Euro verteilt auf 1.000 Stunden Produktion ergeben 51,13 Euro je Produktivstunde.
Die Berechnungseinheiten
1975 waren wir stolz darauf, dass alle Kunden in der Privatwirtschaft uns zugestanden, angefangene Zeilen als volle Zeilen zu berechnen. Dies war die erfolgreiche Zeit vor den Computern. 1985 lehnten alle Kunden in der Privatwirtschaft unseren Vorschlag ab, nach Zeichen oder nach Zeichen durch einen beliebigen Faktor abzurechnen. Die Abrechnung nach der Wortzahl wurde eher akzeptiert. Die gebräuchlichen Abrechnungseinheiten in der Gegenwart sind: Wort, Zeile und Seite, wenn man die Abrechnung nach Papierbogen unberücksichtigt läßt. Damit diese Einheiten in einer approximativen Beziehung zueinander gebracht werden können, möchte ich folgenden Eckwert definieren: 1 Normseite enthält ca. 30 Zeilen à ca. 55 Anschläge oder ca. 30 Zeilen à ca. 7 Wörter. Somit ergibt sich folgende Konkordanz in meinem System:
1 Normseite entspricht
| ca. 1.650 Zeichen mit Leerzeichen (30 Zeilen x 55 Anschläge = 1.650) | ca. 30 Normzeilen | ca. 210 Wörtern (30 x 7 = 210) |
Die EU definierte allerdings die Standardseite 1994 etwas kürzer, nämlich mit einer Länge von 1.500 Anschlägen, i.e. 30 Zeilen à 50 Anschläge, in der Ausgangssprache.
Rechenbeispiele:
Ein Wortpreis von 0,05 Euro ergibt danach einen Seitenpreis von ca. 10,50 Euro.
EinWortpreis von 0,10 Euro ergibt danach einen Seitenpreis von ca. 21,00 Euro.
Ein Wortpreis von 0,38 Euro ergibt danach einen Seitenpreis von ca. 79,80 Euro.
Ein Wortpreis von 0,46 Euro ergibt danach einen Seitenpreis von ca. 96,60 Euro usw.
(0,38 Euro und 0,46 Euro entsprechen den Sätzen 0,50 US$ und 0,60 US$ aus http://www.businessweek.com/,
errechnet nach dem Referenzkurs vom 1. März 2005 des BMF).
Ein Seitenpreis von 30,90 Euro ergibt danach einen Wortpreis von ca. 0,15 Euro.
Ein Seitenpreis von 46,20 Euro ergibt danach einen Wortpreis von ca. 0,22 Euro usw.
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Höhe der zu verkaufenden Jahresleistung
Der monetäre Rahmen für den Übersetzer ist nach diesen Vorgaben wie folgt:
Modell der Jahreseinnahmen in Funktion der Tagesproduktion
| 5 Seiten pro Tag an 125 Tagen pro Jahr | Jahreseinnahmen |
| Zum Preis von 30,90 Euro à Seite (entsprechend 1,03 Euro à Zeile) | 19.312,50 Euro |
| Zum Preis von 46,20 Euro à Seite (entsprechend 1,54 Euro à Zeile) | 28.875,00 Euro |
| Zum Preis von 61,50 Euro à Seite (entsprechend 2,05 Euro à Zeile) | 38.437,50 Euro |
| Zum Preis von 81,90 Euro à Seite (entsprechend 2,73 Euro à Zeile) als Durchschnittswert kaum erreichbar | 51.187,50 Euro |
| 8 Seiten pro Tag an 125 Tagen pro Jahr | Jahreseinnahmen |
| Zum Preis von 30,90 Euro à Seite (entsprechend 1,03 Euro à Zeile) | 30.900,00 Euro |
| Zum Preis von 46,20 Euro à Seite (entsprechend 1,54 Euro à Zeile) | 46.200,00 Euro |
| Zum Preis von 61,50 Euro à Seite (entsprechend 2,05 Euro à Zeile) als Durchschnittswert nur in Nischen erreichbar | 61.500,00 Euro |
| Zum Preis von 81,90 Euro à Seite (entsprechend 2,73 Euro à Zeile) als Durchschnittswert kaum erreichbar | 81.900,00 Euro |
| 10 Seiten pro Tag an 125 Tagen pro Jahr | Jahreseinnahmen |
| Zum Preis von 30,90 Euro à Seite (entsprechend 1,03 Euro à Zeile) | 38.625,00 Euro |
| Zum Preis von 46,20 Euro à Seite (entsprechend 1,54 Euro à Zeile) als Durchschnittswert gut erreichbar | 57.750,00 Euro |
| Zum Preis von 61,50 Euro à Seite (entsprechend 2,05 Euro à Zeile) als Durchschnittswert nur in Nischen erreichbar | 76.875,00 Euro |
| Zum Preis von 81,90 Euro à Seite (entsprechend 2,73 Euro à Zeile) als Durchschnittswert kaum erreichbar | 102.375,00 Euro |
| 16 Seiten pro Tag an 125 Tagen pro Jahr | Jahreseinnahmen |
| Zum Preis von 30,90 Euro à Seite (entsprechend 1,03 Euro à Zeile) als Durchschnittswert gut erreichbar | 61.800,00 Euro |
| Zum Preis von 46,20 Euro à Seite (entsprechend 1,54 Euro à Zeile) als Durchschnittswert gut erreichbar | 92.4000,00 Euro |
| Zum Preis von 61,50 Euro à Seite (entsprechend 2,05 Euro à Zeile) als Durchschnittswert nur in Nischen erreichbar | 123.000,00 Euro |
| Zum Preis von 81,90 Euro à Seite (entsprechend 2,73 Euro à Zeile) als Durchschnittswert kaum erreichbar | 163.800,00 Euro |
Die geläufigen Werte sind im Modell blau dargestellt. Anhand des Modells kann jeder Leser weitere Tabellenwerte ausrechnen.
Inwieweit Nachlässe gewährt werden, muss jeder Kollege für sich alleine entscheiden. Es ist nur zu beachten, dass Wiederholungen, Fuzzy Matches usw. am Ende dazu führen, dass jeder bestimmte Artikel nur einmal berechnet werden darf. Manchmal wohl pervers angesichts der Tatsache, dass der dazu drängende Auftraggeber in der Regel dem Übersetzer nie das betreffende Programm zur Verfügung gestellt hat. Auch wenn die Möglichkeiten zu einer marktgerechten Produktgestaltung äußerst begrenzt und die daraus resultierenden Distributionskanäle weder für Anbieter noch für Nachfrager transparent sind, ist es immer noch für den Übersetzer möglich, erhebliche Verbesserungen und Einsparmöglichkeiten in einer Reihe von Anwendungsbereichen durch technologische Entwicklungen zu realisieren. Dieser Mehrwert steht nur dem Übersetzer zu oder hat jemand jemals gehört, dass die Dienstleistungen eines Chirurgen oder Zahnarztes billiger wurden, weil der Betreffende sich eine neue Anlage angeschafft hat, die ihm eine Steigerung seines Outputs und Qualität unter gleichen Bedingungen ermöglicht? Kollege Wolfgang H. ist sich sicher, "dass es so einige >pappnasen< gibt, die ihr Geld erst für ein Programm ausgeben, um dann die Übersetzung auch noch billiger zu verkaufen".
Zusätzlich zum Seitensatz kommen jeweils Nebenkosten und ges. USt. Der Übersetzer erreicht leicht das angegebene Minimum mit Sätzen von 30,90 bis 61,50 Euro je Seite. Die Dienstleistung kostet daher mindestens 1,03 bis 2,05 Euro pro Zeile.
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Katalog der übersetzerischen Leistungen
Er ist gerecht, wenn nach dem Motto gehandelt wird: Just pay what you get! Hier die statistische Auswertung der Meldungen von ca. 100 freiberuflichen Kollegen in der Zeit vom April 1999 bis März 2000:
Dienstleistungen
| 1. Übersetzen zuzüglich Nebenkosten: je Wort je Normzeile je Normseite | ab 0,18 Euro ab 1,43 Euro ab 42,95 Euro |
| 2. Übersetzen Komplettpreis*: je Wort je Normzeile je Normseite * (1 Exemplar per Post) | ab 0,22 Euro ab 1,69 Euro ab 51,13 Euro |
| 3. Korrekturlesen je Stunde | ab 69,02 Euro
|
Nebenkosten
| 1. Übertragungs-/Formatierkosten je Normseite Fließtext | ab 2,94 Euro |
| 2. Fotokopien (schwarzweiß) je DIN A4 Seite | ab 0,15 Euro |
| 3. Disketten/Versand per e-mail je Datei | ab 11,25 Euro |
| 4. CD Brennen je CD | ab 29,66 Euro |
| 5. Faxseite | nach Aufwand und dem gültigen Tarif der Post AG entsprechend |
| 6. Telefonkosten je Einheit | ab 0,14 Euro |
| 7. Kilometergeld je km | ab 0,59 Euro |
| 8. Fahrtzeit je Stunde | ab 69,02 Euro |
| 9. Eilauftrag, Erschwerniszulage, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit Zuschlag | je 50,00% |
| 10. Reisekosten | 1. Klasse entsprechend |
| 11. Versandkosten je Sendung | ab 3,58 Euro |
Sonstige Aufwendungen werden bei Bedarf in Rechnung gestellt. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher USt.
Preise für fachfremde Leistungen (die dem Übersetzer immer öfters aufs Auge gedrückt werden, wenn er sich über den Tisch ziehen läßt) wie Scannen, Grafiken, Logos, Nachbearbeitung, Texterfassung, Drucken, Kopien, Belichtung, Zeichnungserstellung (2D, 3D, perspektivisch, isometrisch etc.) sind hier nicht berücksichtigt worden, können aber jederzeit bei mir erfragt werden.
In meiner Eigenschaft als technischer Redakteur erlebe ich tagein, tagaus, wie leicht und selbstverständlich in diesem Fachbereich alle Nebenkosten (wie Schreibgebühr, Fotokopien usw.) vom Auftraggeber akzeptiert werden und wie schwer und widerwillig diese vom Übersetzer beim Auftraggeber durchzusetzen sind.
Es sei hier nochmals daran erninnert, dass Preiserhöhungen nach der Abwicklung des ersten Auftrags beim betreffenden Kunden kaum durchzusetzen sind, d.h. um sein Soll zu erfüllen, muss der Übersetzer mehr Stunden arbeiten und akquirieren, womit er sich vom Familienleben und Gesundheit über kurz oder lang verabschieden kann. Für eine schlüssige Argumentation gegenüber dem Einkauf vieler Firmen hinsichtlich Effizienz und Rentabilität der übersetzerischen Leistung benötigt man ein Bewertungsverfahren, das alle wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und personellen Aspekte berücksichtigt. Die Erörterung eines solchen Verfahrens war hier nicht beabsichtigt. Im Rahmen eines größeren Projekts der TEKOM bereiten wir einen gewichteten Kriterienkatalog für die Übersetzungsqualität vor, der einige Antworten zu diesem Thema gibt. Die Publikation erscheint 2005.
Die Datensammelwut einiger Agenturen kennt keine Grenzen und stößt vielen Kollegen sauer auf. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können jederzeit in einem kostenpflichtigen Tagesseminar behandelt werden.
Im Bezug auf Agenturpreise möchte ich erwähnen, dass es auch faire Partner unter den Agenturen gibt. Nachstehend einige Beispiele:
"Force majeure will entitle both the translator and >agency xx< or the client or agency to withdraw from the project, but in any event, >agency xx< on one of its own projects, and the client or agency on theirs shall undertake to pay the translator for work already completed."
"We never ask translator to work for less than their stated rate in the database."
">agency xy< offers the translator what is stated by the >xxx< in the database as the rate per word for 1,000 words of general commercial text. Where the translation work is obviously more technical, we get a rate from the translator."
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können jederzeit in einem kostenpflichtigen Tagesseminar behandelt werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Kosten einer Übersetzung in Relation zum Produkt in der Regel nicht mehr als 1 bis 5% ausmachen. Relative Kostenerhöhungen ergeben sich bei der Übersetzung in viele Sprachen, eine übersetzungsfreundliche Gestaltung der Texte hingegen sinkt die Kosten. An den Übersetzungen spart man stets an der falschen Stelle. Dies bewirkt einen erhöhten Serviceaufwand, eine erhöhte Zahl von Rückfragen, einen Imageverlust, Verlust von Marktanteilen, Regressansprüche durch Produkthaftung und last, but not least: Menschenleben!
.-L. R. Cerna-.
[Anmerkung SiteFounder: Artikeldiskussion im Forum ]

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